Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9672
OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05 (https://dejure.org/2006,9672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 L 414/05 (https://dejure.org/2006,9672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 L 414/05 (https://dejure.org/2006,9672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhen der selbstständigen Tätigkeit eines Rechtsanwalt in der Zeit einer Wehrübung; Fortführung der selbstständigen Tätigkeit bei Einstellung einer zusätzlichen Kraft an Stelle des Wehrpflichtigen; Feststellung des Ruhens durch Anknüpfung an die persönliche ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; VGH Hessen, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Az.: 13 UZ 2357/98 -, DVBl. 1999, 119; OVG LSA, , a. a. O.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - Az.: 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).

    An die Begründung des Antrags im Zulassungsverfahren sind insoweit keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Revisionsbegründung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 1997 - Az.: Bs IV 2/97 -, NVwZ 1997, 689; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - Az.: 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; VGH Hessen, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Az.: 13 UZ 2357/98 -, DVBl. 1999, 119; OVG LSA, , a. a. O.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - in der hier maßgeblichen Fassung - auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Ob eine Regelung dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG entspricht, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestanden, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen konnten (vgl. nur: Beschluss vom 6. Juli 2004 - Az.: 1 BvR 2515/95 -, BVerfGE 111, 176 [m. w. N.]).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl.: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - Az.: 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - Az.: 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - Az.: 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; ferner: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1997 - Az.: 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 20.78

    Abgrenzung der Begrifflichkeiten hinsichtlich der Fortführung eines Betriebes -

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00

    Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche

  • OVG Hamburg, 14.01.1997 - Bf IV 2/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1998 - 11 B 816/98

    Zulassung der Beschwerde; Zulassungsantrag; Richtigkeit der Entscheidung des VG;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • OVG Niedersachsen, 04.06.1996 - 12 L 833/96

    Asyl: Dreimonatsfrist für Folgeantrag;; Asylfolgeantrag; Dreimonatsfrist;

  • OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 2 L 2550/98

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;; Betriebsfortführung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • OVG Saarland, 05.03.1992 - 1 R 61/89

    Wehrübung; Abwesenheit; Zahnarzt; Praxisfortführung; Betriebsausgabenersatz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21

    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen

    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 L 414/05 -).

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 -1 L 414/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 5 LA 266/07

    Ansprüche eines selbstständigen Arztes auf Leistungen nach dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.8.1979 - 8 C 20.78 -, BVerwGE 58, 247 = juris), des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 7.10.1999 - 2 L 2550/98 -, juris; Urt. v. 28.1.1997 - 2 L 7123/94, V.n.b.) und mehrerer Oberverwaltungsgerichte (OVG Saarland, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 L 414/05 -, juris; Urt. v. 5.3.1992 - 1 R 61/89 -, juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 2.2.2006 - 15 BV 04.2034 -, juris) ruht der Betrieb oder die selbständige Tätigkeit nicht, sondern wird im Sinne des § 13 a Abs. 3 Satz 1 USG fortgeführt, wenn während der Abwesenheit des Wehrpflichtigen weiterhin erwerbsbezogen gearbeitet wird.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2023 - 1 LZ 906/20
    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 L 414/05 -).

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 -1 L 414/05 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen OEufach0000000005, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2012 - 1 L 110/09

    Rundfunkempfangsgerät im Pkw des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV;

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07

    Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05).
  • VG Saarlouis, 19.06.2007 - 2 K 212/06

    Antrag eines Arztes auf Entschädigung für Praxiskosten während einer Wehrübung

    BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 -8 C 20/78-; OVG des Saarlandes, a.a.O.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2006 -1 L 414/05-, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.10.1999 -2 L 2550/98- sowie VG Hamburg, Urteil vom 23.11.2001 -3 VG 2923/2001-, jeweils dokumentiert bei juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht